Die Beweissicherung dient der vorsorglichen gerichtlichen oder privaten Beweisaufnahme.
Sie unterscheidet sich vom Gutachten dadurch, dass bei der Beweissicherung lediglich der Befund, d. h. der Istzustand zum Zeitpunkt der Befundaufnahme erhoben wird und daher auch keine gutachterlichen Schlussfolgerungen enthält.
Diese Befundaufnahme stellt aber schon eine sehr gute Basis für die Erstattung eines Gutachtens dar.
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