Elektrische Betriebsmittel (Geräte)

Elektrische Betriebsmittel dürfen nur dann in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den auf sie zutreffenden Bestimmungen der Niederspannungsgeräteverordnung 2015 – NspGV 2015 (bzw. der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU) und gegebenenfalls weiterer Verordnungen/Richtlinien z.B. EMV-Verordnung/Richtlinie entsprechen.

Die NspGV 2015 gilt für elektrische Betriebsmittel innerhalb nachfolgender Spannungsgrenzen:

  • 50 V AC bis 1000 V AC
  • 75 V DC bis 1500 V DC

Der Hersteller eines elektrischen Betriebsmittels oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für das elektrische Betriebsmittel geltenden Sicherheitsziele zu ermitteln und die Erkenntnisse daraus in die Konstruktion einfließen zu lassen.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für elektrische Betriebsmittel bestehend aus:

  • Normenrecherche
  • Risikobeurteilung
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Ergreifen von Maßnahmen
  • Dokumentation
  • Betriebsanleitung
  • Konformitätserklärung
  • CE-Kennzeichnung
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