Maschinensicherheit

Maschinen dürfen nur dann in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden, wenn sie den auf sie zutreffenden Bestimmungen der Maschinensicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010 Verordnung (bzw. der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG) entsprechen.

Die MSV 2010 ist auf folgende Produkte bzw. Erzeugnisse anzuwenden:

  • Maschinen,
  • auswechselbare Ausrüstungen,
  • Sicherheitsbauteile,
  • Lastaufnahmemittel,
  • Ketten, Seile und Gurte,
  • abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen.
  • Die Verordnung ist auch umzusetzen bei:
  • Eigenbaumaschinen für den Eigengebrauch
  • Umbau (wesentlich)
  • Verkettung von Maschinen (tiefgreifend)

Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln und die Erkenntnisse daraus in die Konstruktion der Maschine einfließen.

Risikobeurteilung

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Maschinen bestehend aus:

  • Normenrecherche
  • Risikobeurteilung
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  • Ergreifen von Maßnahmen
  • Funktionale Sicherheit
  • EN ISO 13849-1
  • EN IEC 62061
  • Dokumentation
  • Betriebsanleitung
  • Montageanleitung
  • Konformitätserklärung
  • Einbauerklärung
  • CE-Kennzeichnung
  • Nachlaufzeitmessung:
    • Um die geeignete Sicherheitseinrichtung zur Absicherung einer Gefahrenstelle zu bestimmen oder eine vorhandene Einrichtung zu überprüfen, ist sehr oft die Messung der Nachlaufzeit erforderlich.
    • Normkonforme Ermittlung der Nachlaufzeit als Dienstleistung.