Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung
Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung nach der Maschinensicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) bzw. Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
Die Maschinenrichtlinie verfolgt einerseits das Ziel den freien Verkehr von Maschinen innerhalb des Binnenmarktes zu ermöglichen und zugleich ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.
Erzeugnisse die in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) bzw. Maschinensicherheitsverordnung 2010 fallen müssen ihre Konformität mittels CE-Kennzeichnung bestätigen und damit die gesetzlich verpflichtende Richtlinie/Verordnung einhalten.
Den Teilnehmern dieses Seminares wird das Thema der Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung mit der entsprechenden Mischung zwischen Theorie und Praxis nähergebracht, wobei der Fokus auf die praxisgerechte Umsetzung gelegt wird.
Seminarinhalt:
- Rechtliche Grundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- Normen
- Maschinensicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010)
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Technische Unterlagen
- Risikobeurteilung
- praktisches Beispiel
- Sonderfälle
- Eigenbau
- Verkettung
- Umbau
Seminardetails:
- 9:00 – 17:00 (8 Unterrichtseinheiten mit entsprechenden Pausen)
- Ort: siehe Termin
- Seminarunterlagen
- Seminarurkunde
Praxisseminar, Gestaltung von sicheren Maschinen nach MRL mit Hilfe einer Risikobeurteilung
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